Friedrich Ebert Strasse

Friedrich-Ebert-Straße 31 und 33: Das Baugesuch für das Doppelwohnhaus reichten die Ver­bandsbeamten und Artur Ahlendorf (für das Anwesen Nr. 31) und Ekard Netsch (für das Anwe­ sen Nr. 33) im Januar 1914 ein. Die Planung und die Bauausführung erfolgte durch den bekann­ ten Selber Bauunternehmer Georg Grethlein d. Ä. Das unterkellerte dreigeschossige und mit einem Mansarddach gedeckte Anwesen orientiert sich konzeptionell am Haus Nr. 29. Auch hier wurden die Fassadenmitten durch wenig vortretende Erker betont: Haus 31 besitzt einen risalitartigen Erker, der unterhalb der vortretenden Kastentraufe endet, um im Mansardgeschoss durch ein Zwerchhaus mit geschweiftem Giebelabschluss seine Fortsetzung zu finden.

Der Mittelerker des Anwesens 33 ist dem gegenüber polygonal gebrochen, bis in das Mansardgeschoss gezogen und mit einem abgewalmten Satteldach gedeckt, wobei sich die weit vortretende Kastentraufe um den Erker verkröpft. Straßenseitig erschlossen, besitzen die Treppenhäuser die gleiche Bauart wie im Anwesen Nr. 29, d. h. bis zum 1. Obergeschoss eine massive Treppe mit eisernem Stab­ geländer und weiterführend eine Holztreppe mit Holzstabgeländer, womit die Verwandtschaft der Gebäude auch in ihrer Bauausführung deutlich wird. Die Wohngeschosse sind dreispännig, d. h. mit je einer kleinen 3-Zimmer-Wohnung angelegt. Die einfache bauzeitliche Ausstattung ist durch Modernisierungsmaßnahmen reduziert, im wesentlichen aber erhalten.

Friedrich-Ebert-Straße 35: Das vom »Verein Jugendheime.V.« der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands im Jahre 1914 nach einer Planung des Selber Bauunternehmers Georg Grethlein d. Ä. errichtete Eckhaus setzt die Bebauung an der Friedrich-Ebert-Straße bis zu Einmündung der Martin-Pöhlmann-Straße fort. Wiederum als unterkel­lertes dreigeschossiges und mit einem für Wohnzwecke ausgebauten Mansarddachge­ schoss konzipiert, werden von dem Eckhaus zwei Hauptan­ sichten ausgebildet und die jeweiligen Fassadenmitten durch wenig vorspringende Erker betont. Nicht über das weit vortretende Traufgesims geführt, erfolgt eine architektonische Fortsetzung der Erker über Zwerchgiebel mit Sattel- bzw. Krüppelwalmdächern.

Die Hausecke ist mit dem polygonal ge­ brochenen, bis in das Mansardgeschoss gezogenen Erker, der mit einem Zwiebeldach abschließt, betont, womit ein städtebaulicher Akzent gesetzt ist. Nach der Enteignung durch die NSDAP im Jahrel933 beherbergte das Haus bis 1945 die NSDAP-Leitung des Kreises Selb, woher sich die Bezeichnung „Braunes Haus“ ableitet. Nach dem durchgreifenden Umbau von 1958 sind heute in jedem Geschoss drei Wohnungen eingerichtet. Bedauerlicher Weise ging durch die jüngste Modernisierung 1993 die bauzeitliche wandfeste Ausstattung weitgehend verloren. Erhalten ist das Treppenhaus, das eine bis in das 1. Obergeschoss massive und dann weiterführend eine höl­ zerne Treppe besitzt, die exakt den Treppen der benachbarten Wohnhäuser Nr. 29, 31 und 33 entspricht und die Verwandtschaft der Bauten unter ausführungstechnischen Gesichtspunkten abermals unterstreicht.

Die in geschlossener Reihe von 1913 bis 1914 erbauten dreigeschossigen und mit ausgebauten Mansarddächern versehenen Häuser der Friedrich-Ebert-Straße sind in ihren verhaltenen baro­ckisierenden, stilistisch dem reduzierten Historismus entsprechenden Formen für die Industrie­ stadt Selb typisch. Von damals führenden Bauunternehmen errichtet stehen sie exemplarisch für eine Baukultur kurz vor der Katastrophe des 1. Weltkrieges, der eine Zäsur darstellte. In ihrer architektonischen Auffassung und in der Grundstrukturgleichartig angelegt, gestalterisch aber in der Präsenz variierend, ist die Wohnhausgruppe als Einheit angelegt. Sie erfüllt aus stadtge­ schichtlichen und städtebaulichen Gründen die Kriterien nach Art. 1 Abs. 2 DSchG. Ihre Erhal­tung liegt im Interesse der Allgemeinheit.

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