Gründungsjahre Hohenberg

Schon am 6. Dezember 1836 bescheinigt das Bergamt Wunsiedel dem Fabrikbesitzer C.M. Hutschenreuther, dass derselbe seit dem Jahre 1820 in diesseitigem Beramtsrevier, namentlich am Steinberg bey Kothigen Bibersbach, bey Schirnding, gegen Arzberg und Seußen etc. vielfältige und kostspielige Bergbauversuche auf Porzellanerde, dichtem Feldspath und feinen Sand zum Betrieb seiner auf dem eingegangenen ehemaligen Alaunwerk „Freundschaft“ nahe bey Hohenberg neu etablirten Porzellanfabrik unternommen und ausgeführt habe.

Am 16. Januar 1837 ersucht Hutschenreuther die Regierung in Bayreuth, ihn gegen den unerwünschten Rivalen in Schutz zu nehmen. Er weist daraufhin, dass er sich mit ausserordentlichen Aufopferungen seit 15 Jahren dem gewagten Unternehmen der Porcellain-Fabrication widmete. Dem Kaufmann Aecker fehle die persönliche Befähigung zur Erlangung der erbetenen Konzession, denn derselbe hat nicht die mindeste Kentniß von der Porcelainfabrication und dieselbe niemals erlernt, niemals betrieben.

Der wendige Kaufmann Johann Christoph Lorenz Aecker, zugleich auch Ziegel- und Kalkbrenner zu Markt Hohenberg, legt sich indessen ins Zeug bei der Regierung in Bayreuth, um die Konzession zur Errichtung einer Porzellan- und Steingutfabrik in dem Dorf Schirnding zu erhalten. Am 16. Januar 1838 geht das zuständige Landgericht Wunsiedel auf ein diesbezügliches Reskript der Regierung vom 21. Juni 1837 in aller Ausführlichkeit ein. Der Landrichter v. Waechter verhehlt nicht, dass er bei dem dermaligen Kampfe der Hutschenreutherischen Porcelainfabrication mit der des Aecker das Dorf Schirnding gerne begünstigt sehen würde. Der Ort Schirnding, welcher eine gute Zahl von Taglöhnern und kleinen Handwerkerfamilien hat, sieht in der Aeckerischen Porcelain- und Steingutfabrik sein Heil. In ganz Bayern liegt kein Ort bequemer als Schirnding, um an den unermesslichen Steinkohlenvorräten im Nachbarlande Böhmen Theil zu nehmen, welche Steinkohlen in der Gegend von Zwoda, Altsattel etc. einen Reichtum verbreiten, der ungeheuer genannt werden kann. Der betriebsame Aecker habe bei Schirnding eine Braunkohlengrube eröffnet und wolle verbesserte Brennöfen nach böhmischer Art bauen. V. Waechter meint, dass Hutschenreuther qualitätsvoller produzieren könnte.

Vor mehreren Jahren, als man von dieseits der Mangelhaftigkeit der Glasur an dem Hutschenreutherischen Porcellain abzuhelfen strebte und den Hutschenreuther zu bewegen suchte, in der aerarialischen (staatlichen) Porcellain-Fabrik zu Nymphenburg sich instruiren zu lassen, war deßen Feuerungsbau noch in der Kindheit und überhaupt diese Fabrik weit zurückgeblieben hinter denen des benachbarten Böhmerlandes; inzwischen hat der ererbietigst Unterzeichnete (v. Waechter) nicht mehr Gelegenheit gehabt, die Hutschenreutherische Porcellain-Fabrication näher zu beobachten. Um nachzuweisen, dass sich keramische Brennöfen auch ohne das rar gewordene Holz schüren ließen, kann Aecker am 16. März 1838 unter Verwendung von 20 Zentnern Braunkohle und 17 Zentern Torf einen Brennversuch mit ca. 3600 Stück Porzellan und Steingut vorführen.

Anfangs Juni 1838 geht der Gemeindeverwaltung Schirnding das folgende Schreiben des Landgerichtes Wunsiedel vom 30. Mai 1838 zu: „dem Kaufmann Christoph Aecker zu Markt Hohenberg wurde in Folge des hohen Regierungsrescripts de dato Bayreuth dem 23. Mai 1838 gestattet, einen Probeofen zur Erzeugung von Porcellain und Steingut unter Anwendung von Steinkohlen als Brennmateriale in Orte Schirnding zu errichten nach Anleitung der an den x. Aecker zurückgefolgten Baupläne und an dem schon ermittelten feuersicheren Platze, worauf respective wenn der Ofen fertig ist, königliches Landgericht eine Commission unter Zuziehung von Sachverständigen abordnen wird, um die zu machende Probe der Porcellain- resp. Steingut-Erzeugung mit Steinkohlenheizung zu beaufsichtigen. Die Gemeindeverwaltung Schirnding erhaelt hievon Nachricht“. Der Probebrand „unter Augen des Gerichts“ fand am 13. Juli 1838 statt.

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