Die Porzellanfabrik Zeh Scherzer Rehau wurde 1880 in Rehau mit angeschlossener Porzellanmalerei durch ein Konsortium Rehauer Bürger gegründet. Um 1908 Einrichtung einer Kunstabteilung; 1910 wird die Firma in eine AG umgewandelt; 1927 einer der grössten Bayerischen Export- Porzellanfabriken; In zwei Werken werden ca. 1000 Mitarbeiter beschäftigt. Das Unternehmen nimmt 1881 im November seine Produktion auf; 1982 bestehen bereits Geschäftsverbindungen zu England und den Vereinigten Staaten von Amerika.
Die Schweiz, Russland und Frankreich folgen. 1884 übersteigt das Exportgeschäft mit 60% merklich den Absatz im Inland. Schliesslich können 1886 auch Handelskontakte Nach Schweden und ein Jahr später nach Holland geknüpft werden. Der Export nach Amerika erfährt ab 1886 eine deutliche Belebung und erlebt in den Jahren 1905-1907 seinen Höhepunkt. 1896 unternimmt Hans Zeh mit dem ersten deutschen Schnell- dampfer, der Elbe, die für den Norddeutschen Lloyd fährt, eine Reise nach Amerika. Ihm ist die Kontaktpflege zu diesen wichtigen Geschäftspartnern offenbar von so grosser Bedeutung, dass er die Strapazen der Reise selbst auf sich nimmt und die amerikanischen Geschäftspartnern persönlich aufsucht.
Zu den bedeutendsten Geschäftspartnern entwickelte sich die Firma Borgfeldt CO. in New York, der die Firma Zeh Scherzer mit einem Vertrag vom 14. August 1892 das Exlusivrecht für den amerikanischen Markt einräumt. Glaubt man den Nachricht- en in der 1955 erschienenen Beilage zum 75-Jährigen Firmenjubiläum der Porzellan- fabrik, so geht der Einfluss der Firma Borgfeldt CO. über die eines Hauptabnehmers, der zeitweillig 70% der gesamten Produktion abnimmt, weit hinaus. Denn deren Mitarbeiter Mr. Kolb kommt jährlich ein- oder zweimal nach Rehau um namhafte Aufträge zu erteilen und in wochenlanger Arbeit mit seinen Mitarbeitern Fred Groh und Oskar W. Fax neue Musterkollektionen für die folgende Verkaufssaison zu schaffen.
Die Fa. Borgfeldt CO. lässt Zeh Scherzer auch solche Waren produzieren, die ausschliesslich für den amerikanischen Markt bestimmt sind und verpflichtet sich in dem oben genannten Abkommen, alle im Rahmen dieses Auftrages produzierten Waren, also auch die überzähligen Stücke und den Ausschuss, vollständig zu übernehmen. Diese Abnahmeverpflichtung ist deshalb von Bedeutung, da sich die Porzellanfabrik, und sie sind mit Ihrer Ehre dafür Verantwortlich, verpflichtet, keine derartigen Waren auf dem Kontinent oder dem amerikanischen Markt anzubieten oder zu verkaufen.
Diese Vereinbarung sehen die Geschäftspartner nicht als Contrakt, sondern sie vereinbaren eine innehalten der Verpflichtung, die wir gegenseitig und ohne Zwang eingegangen sind, auf der Basis gegenseitiger Achtung des Entgegenkommens. Beide Partner schliessen in dieser Verpflichtung die gegenseitige Opferbereitschaft ein, wenn damit das Interesse der Gruppe gefördert wird.
Das mündliche Abkommen, mit dem sich Zeh Scherzer durch Unterschrift in allen Punkten einverstanden erklärt, soll bis zum Mai des darauffolgenden Jahres gültig sein und sich, bei ausbleibender Kündigung um ein weiteres Jahr verlängern.