Friedrich Ebert Strasse

Friedrich-Ebert-Straße 29–35. Wohnhausgruppe

Friedrich-Ebert-Straße 29–35, Selb
Friedrich-Ebert-Straße 29–35 – dreigeschossige Wohnhäuser mit Mansarddächern, Erkern und reicher Putzfassadengliederung (1913/14).

Friedrich-Ebert-Straße 29–35. Wohnhausgruppe, dreigeschossige Wohnhäuser mit Mansarddächern, Erkern und reicher Putzfassadengliederung, 1913/14 nach Plänen von August Hofmann (Nr. 29) und Georg Grethlein (Nrn. 31 bis 35) [Fl. Nrn. 1646/4, 1646/5, 1646/6, 1646/2, Gem. Selb].

Begründung der Denkmaleigenschaft

Baudenkmale sind nach Vorgabe des Art. 1 DSchG Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt. Nach dem verheerenden Brand im Frühjahr 1856, als die gesamte mittelalterliche Altstadt von Selb zerstört wurde, und nach der Ansiedlung einer ersten Porzellanfabrik 1857 durch Lorenz Hutschenreuther entwickelte sich Selb zu einem industriellen Zentrum, begünstigt und gefördert durch den Anschluss an die Bahnstrecke Hof-Eger im Jahre 1864. In der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts wurden in Selb mehrere porzellanherstellende Betriebe gegründet.

Schon um die Jahrhundertwende 1900 zählte man 20 Porzellanfabriken und die Einwohnerzahl stieg auf etwa 7.200. Dreißig Jahre später hatte sich die Einwohnerzahl verdoppelt. In diesen Jahren der rasant wachsenden Bevölkerungsdichte wurde der Wohn- und Miethausbau für das Stadtbild bestimmend. Trotz schmerzlicher Verluste, die gerade in den vergangenen Jahren zu beklagen sind, haben sich aber charakteristische Beispiele erhalten, so u. a. die kurz vor dem 1. Weltkrieg errichtete Häuserzeile an der vom Stadtzentrum nach Nordwesten führenden, damals eigens verlängerten Gartenstraße, der heutigen Friedrich-Ebert-Straße.

Friedrich-Ebert-Straße 29

Das Baugesuch zum Errichten eines Mietwohnhauses des Kaufmanns Fritz Friedrich datiert vom 11. September 1914. Die Planung geht auf den späteren Selber Stadtbaumeister August Hofmann, damals Mitarbeiter des Bauunternehmens der Gebrüder N & M Baumann, zurück. Das unterkellerte dreigeschossige Haus mit seinem für Wohnzwecke ausgebauten Mansarddach und dem zeittypisch weit vorkragenden kastenförmigen Traufgesims, besitzt ein mit rustizierten Lisenen gerahmtes, von Anbeginn für eine Ladennutzung konzipierten Erdgeschoss. Die Fassadenmitte der mit Lisenen, Fensterbrüstungen und reicher Putzgliederung aufwendig gestalteten Fassade betont in den Obergeschossen ein segmentbogenartig vortretender Erker, der bis in das Mansardgeschoss hineingezogen ist und dort mit einem Walmdach abschließt.

Aufgrund der engen Aneinanderreihung von hochrechteckigen Fenstern ist der Erker beinahe vollkommen durchfenstert. Es handelt sich also um einen sogenannten »Fenstererker«, wie er im ersten und zweiten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts typisch ist und vom sogenannten »bay window« der angelsächsischen Architektur entlehnt ist.

Abriss & Kritik am Umgang mit Denkmälern

Die Häuser, teilweise unter Denkmalschutz, mussten für den Neubau der Sparkasse Selb weichen. Unter Oberbürgermeister Kreil wurden in der Stadt Selb weitere solche „nutzlosen“ Verwüstungen am alten Häuserbestand der Stadt Selb durchgeführt. Die Sparkasse Selb mit ihrem Neubau hat sich auch über jeglichen Denkmalschutz hinweggesetzt.

Jugendstilhäuser Stadt Selb – Innenstruktur Nr. 29

In Fr.-Ebert-Str. 29 (Entwurf), Registratur Bauamt Selb den Jahren um 1910 ebenso modisch wie auch typisch, galt ein „room with a bay window“ als besonders hochwertig. Das im Juni 1914 fertig gestellte Haus wird über ein von der seitlichen Hofeinfahrt zugänglichen Treppenhaus mit einer zweiläufig-gegenläufigen Wendepodesttreppe erschlossen, dessen bis zum 1. Obergeschoss reichenden massiven Treppenläufe ein einfaches Eisenstabgeländer, und dessen hölzernen, vom 1. Obergeschoss bis in den Dachboden reichenden hölzernen Treppenläufe einfache Holzstabgeländer besitzen. Jedes der Wohngeschosse verfügt über eine 4-Zimmer-Wohnung. Hervorzuheben ist im Anwesen Nr. 29 der authentisch bauzeitliche Erhaltungszustand mit den Türen samt Türfutter und Beschlägen als auch den Fenstern der Straßenseite mit ihren charakteristischen sprossenunterteilten Oberlicht-Kippfenstern.

Friedrich-Ebert-Straße 31 und 33

Das Baugesuch für das Doppelwohnhaus reichten die Verbandsbeamten und Artur Ahlendorf (für das Anwesen Nr. 31) und Ekard Netsch (für das Anwesen Nr. 33) im Januar 1914 ein. Die Planung und die Bauausführung erfolgte durch den bekannten Selber Bauunternehmer Georg Grethlein d. Ä. Das unterkellerte dreigeschossige und mit einem Mansarddach gedeckte Anwesen orientiert sich konzeptionell am Haus Nr. 29. Auch hier wurden die Fassadenmitten durch wenig vortretende Erker betont: Haus 31 besitzt einen risalitartigen Erker, der unterhalb der vortretenden Kastentraufe endet, um im Mansardgeschoss durch ein Zwerchhaus mit geschweiftem Giebelabschluss seine Fortsetzung zu finden.

Der Mittelerker des Anwesens 33 ist dem gegenüber polygonal gebrochen, bis in das Mansardgeschoss gezogen und mit einem abgewalmten Satteldach gedeckt, wobei sich die weit vortretende Kastentraufe um den Erker verkröpft. Straßenseitig erschlossen, besitzen die Treppenhäuser die gleiche Bauart wie im Anwesen Nr. 29, d. h. bis zum 1. Obergeschoss eine massive Treppe mit eisernem Stabgeländer und weiterführend eine Holztreppe mit Holzstabgeländer, womit die Verwandtschaft der Gebäude auch in ihrer Bauausführung deutlich wird. Die Wohngeschosse sind dreispännig, d. h. mit je einer kleinen 3-Zimmer-Wohnung angelegt. Die einfache bauzeitliche Ausstattung ist durch Modernisierungsmaßnahmen reduziert, im Wesentlichen aber erhalten.

Friedrich-Ebert-Straße 35

Das vom »Verein Jugendheime.V.« der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands im Jahre 1914 nach einer Planung des Selber Bauunternehmers Georg Grethlein d. Ä. errichtete Eckhaus setzt die Bebauung an der Friedrich-Ebert-Straße bis zur Einmündung der Martin-Pöhlmann-Straße fort. Wiederum als unterkellertes dreigeschossiges und mit einem für Wohnzwecke ausgebauten Mansarddachgeschoss konzipiert, werden von dem Eckhaus zwei Hauptansichten ausgebildet und die jeweiligen Fassadenmitten durch wenig vorspringende Erker betont. Nicht über das weit vortretende Traufgesims geführt, erfolgt eine architektonische Fortsetzung der Erker über Zwerchgiebel mit Sattel- bzw. Krüppelwalmdächern.

Die Hausecke ist mit dem polygonal gebrochenen, bis in das Mansardgeschoss gezogenen Erker, der mit einem Zwiebeldach abschließt, betont, womit ein städtebaulicher Akzent gesetzt ist. Nach der Enteignung durch die NSDAP im Jahre 1933 beherbergte das Haus bis 1945 die NSDAP-Leitung des Kreises Selb, woher sich die Bezeichnung „Braunes Haus“ ableitet. Nach dem durchgreifenden Umbau von 1958 sind heute in jedem Geschoss drei Wohnungen eingerichtet. Bedauerlicherweise ging durch die jüngste Modernisierung 1993 die bauzeitliche wandfeste Ausstattung weitgehend verloren. Erhalten ist das Treppenhaus, das eine bis in das 1. Obergeschoss massive und dann weiterführend eine hölzerne Treppe besitzt, die exakt den Treppen der benachbarten Wohnhäuser Nr. 29, 31 und 33 entspricht und die Verwandtschaft der Bauten unter ausführungstechnischen Gesichtspunkten abermals unterstreicht.

Würdigung als Ensemble

Die in geschlossener Reihe von 1913 bis 1914 erbauten dreigeschossigen und mit ausgebauten Mansarddächern versehenen Häuser der Friedrich-Ebert-Straße sind in ihren verhaltenen barockisierenden, stilistisch dem reduzierten Historismus entsprechenden Formen für die Industriestadt Selb typisch. Von damals führenden Bauunternehmen errichtet, stehen sie exemplarisch für eine Baukultur kurz vor der Katastrophe des 1. Weltkrieges, der eine Zäsur darstellte. In ihrer architektonischen Auffassung und in der Grundstruktur gleichartig angelegt, gestalterisch aber in der Präsenz variierend, ist die Wohnhausgruppe als Einheit angelegt. Sie erfüllt aus stadtgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen die Kriterien nach Art. 1 Abs. 2 DSchG. Ihre Erhaltung liegt im Interesse der Allgemeinheit.

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