Gründungsjahre Hohenberg

Die Gründungsdaten der Hohenberg-Arzberger Porzellanfabriken
175 Jahre Hohenberg – 150 Jahre Porzellanherstellung in Arzberg

1989 treffen 175 Jahre Porzellanfabrik C.M. Hutschenreuther in Hohenberg und 150 Jahre Porzellanindustrie in Arzberg zusammen. Die für dieses „historisches Ereignis“ massgeblichen Vorgänge verdienen es, an Hand von archivalischen Belegen (vorallem aus den Akten K3-F VIa Nr. 3810-3812 im Staatsarchiv Bamberg) zusammengefasst zu werden. Ist doch die damit verbundene Entwicklung zu einem entscheidenden Umstand für unsere ganze Gegend geworden.

Mit einer Romanze fing es an: Am 22. Dezember 1816 heiratete der 22jährige Carl Magnus Hutschenreuther, „Porcelainmahler und angehender Porcellain-Fabricant zu Hohenberg“ (so die Bezeichnung im Traubuch der Pfarrerei Hohenberg) die älteste Tochter des Hohenberger Försters Ludwig Ernst Reuß. Die Überlieferung des Hauses Hutschenreuther hält fest: „Mit Genehmigung der obersten staatlichen Behörde stellt ihm (C.H.M.) sein Schwiegervater im Jahre 1814 Räume in seiner Dienstwohnung im Schlosse zur Verfügung, in denen die ersten Anfänge der Porzellanfabrikation stattfand“ (nach Wilhelm Vershofen, Tat und Vorbild, 125 Jahre C.M. Hutschenreuther Hohenberg 1814-1939, Bamberg, S. 9).

In einer gemeinsamen Eingabe von 10. September 1816 suchen „die Porcelainfabricanten Carl Magnus Hutschenreuther von Wallendorf im Coburgischen und Christian Paul Aecker zu Seußen, Landgerichts Wunsiedel“ über das für Hohenberg zuständige Landgericht Selb beim General-Commissariat des Mainkreises d.h. beim Vorläufer der Regierung von Oberfranken, um Erlaubnis zur Errichtung einer Porzellanfabrik in Hohenberg nach. (Der damals 30 Jahre alte Christian Paul Aecker war durch Heirat mit einer Tochter des in den erblichen Adelsstand erhobenen Försters v. Reiz zum reichbegüterten Gutsbesitzer in Seußen geworden). Die Regierung verlangt am 19. September 1816 Nachweise über die Qualifikation beider Antragsteller und fragt auch an, ob nur Porzellan oder auch Steingut und Fayence fabriziert werden soll. Ein halbes Jahr später (am 27. März 1817) legt die Regierung in Bayreuth den Gesuchstellern nahe, ihren Antrag zurück zuziehen, weil wenig Aussicht auf Erfolg ihres Unternehmens bestehe.

Am 20.Juni 1817 richtet C.M. Hutschenreuther über das Landgericht Selb ein neues Gesuch an die Regierung. Er ist entschlossen die vorhandene kleine Betriebsanlage (im Schloss Hohenberg) „ohne einem Compagnon, nur mit Hilfe einiger Taglöhner“ weiterzuführen. Die Regierung leitet das Gesuch am 3. Juli 1817 befürwortend an das Innenministerium in München weiter. Bevor das Ministerium Stellung nimmt, verlangt es am 13. August 1817 eine Befähigungsprüfung des Antragstellers. Noch vor Jahresende ( am 4. Dezember 1817) beantragt die Regierung in Bayreuth beim Innenministerium wenigstens die „bedingte Erlaubnis“ zur Errichtung einer Porzellanfabrik in Hohenberg. Das Ministerium reagiert am 20. Februar 1818 mit einer „unbedingt ausgesprochenen Abweisung“.

Im folgenden Jahr (1819) kann Hutschenreuther Terrain und Gebäude des bis dahin bestandenen Alaunwerks „auf der Freundschaft“ an der südwestlichen Peripherie von Hohenberg erwerben. Die Tätigkeit seines kleinen Teams beschränkte sich auf die Bemalung und Vertrieb von auswärts bezogenen Weißporzellan. Am 14. August 1819 unternimmt das Landgericht Selb einen neuen Vorstoß bei der Regierung und weist daraufhin, dass „von dem Gelingen oder Nichtgelingen desselben die ganze Existenz des Porcellanmahlers C.M. Hutschenreuther und seiner Familie abhienge“. Um über ein bereits vorgelegtes Attest des Magistrat zu Schleiz, wo eine Porzellanfabrik bestand, vom 10. Mai 1819 und über ein eidesstattliches Zeugnis des Porzellanmalers Stolz, bei dem Hutschenreuther gearbeitet hatte, vom 3. Juni 1819 hinaus persönliche Befähigungsnachweise erbringen zu können, ersucht das Landgericht Selb, Hutschenreuther die Erbauung eines kleinen Probeofens zu genehmigungen, der wieder abgerissen werden könnte, „im Fall die Proben nicht genügend ausfallen sollten“. Auch diese Eingabe wird am 26. September 1819 abgewiesen, weil der vorausgehende abschlägige Bescheid von keiner weiteren Bedingung abhängig gemacht war.

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