Gründungsjahre Hohenberg

Zu Anfang des Jahres 1822 richtet Hutschenreuther ein neues Konzessionsgesuch an das Landgericht Selb und gleichzeitig an die Regierung in Bayreuth. Er weist auf die von ihm seit 1816 betriebenen kostspieligen Investitionen hin und verbürgt sich, dass er mit den anderen privaten Porzellanfabriken des Obermainkreises (gemeint sind die 1782 gegründete Manufaktur in Schney) und fünf weitere Betriebe in der Gegend von Lichtenfels in keinem Wettbewerb hinsichtlich des Absatzes treten wolle. Als Produktionsproben fügt er zwei Pfeifenköpfe bei, die aus einer von ihm selbst zusammengesetzten Masse bestehen aber noch keineswegs vollwertig sind, weil es mir an den erforderlichen technischen Einrichtungen fehlt, wie er schreibt. Am 18. März 1822 fordert die Regierung ein Gutachten des Bergamtes Wunsiedel an. In der am 1. April abgegebenen Stellungnahme des Bergamtes kommt zum Ausdruck, dass Hutschenreuther bei seinen bisherigen Unternehmungen sein Vermögen von 5.000 – 6.000 Gulden zusetzte, indem er sechs Jahre lang ohne Verdienst davon leben musste, nachdem er seit 1816 um die Concession zur Erbauung einer Porzellanfabrik bei Hohenberg supppliciert (nachsucht) und jetzt sich bei Hohenberg angekauft, einen Brennofen nach verjüngstem (verkleinerten) Maßstabe gebaut, mit einer Feldspath-Erden-Grube am Steinberg beliehen (wurde), sich verheurathet und Familie hat.

Am 2. Mai 1822 reicht das Bergamt „eine Probe von der bei Arzberg vorkommenden Porzellan-Erde“ nach, wo Hutschenreuther bereits ein Abbaurecht eingeräumt ist. Diese Erden-Grube befindet sich am Steinberg. Die Erde selbst kommt daselbst gegenwärtig 3 Fuß (ca. 0,9 m) mächtig vor. Neben solcher folgt Quarzsand von 8 Fuß (ca. 2,4m) Mächtigkeit. Beide werden bergmännisch mittelst Schacht und Strecken gewonnen. Der gegenwärtige Betrieb findet in 7 Lachter (ca. 14m) Teufe statt. Dieselbe Erde hat sich in früheren Eisensteingruben dieser Gegend befunden, ohne dass je Gebrauch davon gemacht worden. Am 22. August 1822 befürwortet die Regierung das Gesuch beim Innenministerium mit dem Hinweis, dass Hutschenreuther mit seiner Familie, nachdem er bereits den grösseren Theil seines Vermögens in das Unternehmen gesteckt hat, in der hülflosesten Lage sich befinden würde, wenn ihm die Konzession wieder verweigert würde.

„Auf königlich allerhöchsten Befehl“ kam am 7. November 1822 die folgende, an die Regierung des Obermainkreises gerichtete Ministerialentschliessung zustande: „Maximilian Joseph von Gottes Gnaden König von Bayern. Wir finden Uns in Folge eures gutachtlichen Berichtes vom 24ten August d.J. bewogen, die Errichtung und Betreibung einer Porzellanfabrike für Carl Magnus Hutschenreuther (so!) zu Hohenberg allergnädigst zu genehmigen, und weisen auch an, hienach das Weitere zu verfügen. Die Acten folgen zurück.“ Mit diesem vom König selbst unterzeichneten Beschluss erlangt die C.M. Hutschenreuther Fabrik ihre jahrelange erstrebte Konzession.

Die weitere Entwicklung verläuft nicht gleich stürmisch. Am 6. Dezember 1826 ersucht Hutschenreuther beim Innenministerium um Unterstützung „zwecks besserem Betrieb seiner Fabrique“ aus einem für solche Zwecke vorhandenen Fonds. Das Gesuch wird am 3. März 1827 „vorläufig“ abgelehnt. Im März 1830 ergeht ein abschlägiger Bescheid auf ein Ansuchen um verbilligten Holzbezug, wie er den in der Gegend betriebenen Eisenwerken gewahrt wird. Die Aufwärtsbewegung des Unternehmens ist an der steigenden Zahl der Beschäftigten abzulesen. Am 27. Oktober 1821 hatte der Magistrat Hohenberb bescheinigt, dass Hutschenreuther „zwei Massenarbeiter oder Dreher und drey Mahler in Arbeit habe“. In einer Erhebung aus dem Jahre 1827 über den Stand der Gewerbe in Obermainkreis wird angegeben, dass die Hohenberger Fabrik 9 Arbeiter beschäftigt; ihre Produkte (jährlich ca. 80 Zenter Porzellanwaren) würden nur im Inland abgesetzt. Am 16. Januar 1837 werden bei Hutschenreuther 40 Mitarbeiter gezählt, 1846 sind es 88 (s. Sechsämterland, S. 510).

Seit Ende 1836 muss Hutschenreuther mit Konkurrenz rechnen. Der in Hohenberg ansässige Kaufmann Johann Christoph Lorenz Aecker, einziger Sohn des Gutbesitzers Christian Paul Aecker zu Seußen, seit 1828 mit einer Hohenberger Kaufmannstochter verheiratet, ersucht am 16. November 1836 die Regierung des Obermainkreises um Genehmigung zur Errichtung einer Porzellain- und Steingutfabrik in Hohenberg. Obwohl er in Aussicht stellt, dass er kein Holz zum Brennen brauchte, weil er mit Torf und mit Kohle aus dem böhmischen Becken heizen werde, hält das Bergamt Wunsiedel den Betrieb einer zweiten Fabrik im gleichen Ort vorallem wegen Holzmangel für nicht tragbar.

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