Carl Magnus Hutschenreuther

Hutschenreuther aber habe seine Geschicklichkeit als Buntmaler durch drei Atteste nachgewiesen. Auch habe er sich Kenntnisse in der eigentlichen Fabrikation erworben, an der ihm ausschliesslich gelegen sei. Bayreuth erwiderte am 27. März 1817, dass das Vermögen der Antragsteller noch nicht nachgewiesen, die erforderliche Qualifikation noch nicht belegt und die Holzbeschaffung nicht sichergestellt sei. Auch fehle der Nachweis, dass der in der Umgebung vorkommende Ton und Feldspat sich wirklich zur Porzellanherstellung eigneten. Den beiden Männern wurde darüber hinaus in dem Bescheid nahegelegt, ihren Antrag zurückzuziehen, weil die Wahrscheinlichkeit bestehe, dass ihre Pläne misslingen und nur Kapitalverluste sowie Arbeitslosigkeit verursachen würden.

Konzession für den Bau einer Porzellanfabrik
Konzession für den Bau einer Porzellanfabrik

Fast drei Monate hatte Hutschenreuther gebraucht, ehe er auf diese Ablehnung hin weitere Schritte unternahm. Teilhaber Äcker scheint die Lust verloren zu haben. Sein Name tritt erst wieder 1836 in den Akten auf, aber in einem anderen Zusammenhang. Carl Magnus Hutschenreuther hatte nun das Vermögenszeugnis beschafft, die Holzbezugsfrage erledigt und die besondere Brauchbarkeit der von ihm gefundenen Erde durch ein Attest des Bergamtes Wunsiedel nachgewiesen. Es erklärt auch, ganz klein anfangen zu wollen, damit im Falle eines Misslingens des Unternehmens die Folgen nur geringfügig blieben.

Am 3. Juli 1817 reichte die Regierung des Obermainkreises Bayreuth das Gesuch befürwortend an das Kgl. Geheime Staatsministerium des Innern“ in München weiter. Dort aber forderte man unter dem 13. August 1817 einen besonderen Qualifiaktionnachweis für Hutschenreuther. Durch das Landgericht Selb erklärte Carl Magnus, seine Befähigung erst nachweisen zu können, wenn das allerhöchste „Privilegium“ gewährt und der zur Fabrikation unumgänglich notwendige Brennofen erbaut worden ist.“ Die Fabriken, in denen er gebrennt hatte, hätten ihm aus Besorgnis einer Nahrungsbeinträchtigung das schon so oft erbetene Attest verweigert.

Bayreuth beantragte nun am 4. Dezember 1817 die bedingte Erlaubnis zur Errichtung einer Porzellanfabrik in Hohenberg. Das bayerische Innenministerium aber lehnte am 20. Februar ohne Begründung mit den kurzen Worten ab: „Die Bitte von Hutschenreuther findet nicht statt.“

Carl Magnus gab trotzdem nicht auf. Nach wie vor glaubte er fest an die Verwirklichung seiner Pläne. 1819 bat er erneut um eine Konzessionieren. Er bot dabei an, einen kleinen Probeofen zu errichten, den er ohne Entschädigungsanspruch wieder abreißen wollte, falls die in ihm hergestellten Proben als unzureichend befunden werden sollten. Aber auch dieses Gesuch wurde von München abgelehnt.

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