Carl Magnus Hutschenreuther

Vorerst mochte Hutschenreuther keinen weiteren Weg gesehen haben, in seinen Bemühungen voranzukommen. Erst am 26. Februar 1822 richtete er ein Schreiben unmittelbar an die Regierung von Bayreuth. Vermutlich hatte das Landgericht Selb diesmal eine Vermittlung abgelehnt, weil es die ganze Sache für aussichtslos hielt. In dem Gesuch erklärte Carl Magnus, dass seine geschäftlichen Verbindungen mit dem Ausland es ihm ermöglichen, von dort Holz in ausreichender Menge zu beziehen. Seine Qualifikation begründete er mit dem Hinweis, in allen zum Fach gehörenden Fertigkeiten gründlich unterwiesen worden zu sein. Er werde auch nicht so unklug sein, führte er weiter an, mit den anderen Porzellanfabriken des Obermainkreises in Wettbewerb hinsichtlich des Absatzes treten zu wollen. Er habe sich ganz neue Absatzwege im Ausland eröffnet, wohin keine Inlandsfirmen liefere. Hutschenreuther versäumte auch nicht, auf die Vorteile hinzuweisen, die die Gewährung der Konzession für den Staat mit sich bringen würde.

Das Landgericht Selb befürwortete auf Nachfrage hin das Gesuch, dabei auf die „Vortrefflichkeit der Proben, die gute Lösung des Holzbezugs aus den Liebensteiner Waldungen in Böhmen und die volkswirtschaftlichen Vorteile des Unternehmens“ hinzuweisend. Die Bayreuther Regierung forderte dann am 12. März 1822 das Bergamt Wunsiedel zu einer gutachtlichen Äusserung auf, die am 18. April erfolgte. In dem Papier werden zunächst die Gründe der bisherigen Verweigerung der Konzession angegeben. An erster Stelle sind die Eisenhütten genannt. Dann folgten die Bedenken des Forstamtes wegen des Holzmangels und schliesslich die der Porzellanmanufakturen wegen drohender Absatzverringerung.

Das Bergamt bemerkte auch, dass die Domänenforsten ebenfalls Holz ins Ausland lieferten, was beweise, dass der Einschlag mehr abwerfe, als man im Inhalt verbrauchen könne. Und zur Beruhigung der Hammerwerkbesitzer könne man sich von Hutschenreuther die schriftliche Zusicherung geben lassen, dass die von ihm zu bauende Porzellanfabrik ihren Holzbedarf auch in Zukunft nicht aus benachbarten Waldungen decken werde. Ausserdem wurde vorgeschlagen, Carl Magnus Hutschenreuther zuzumuten, seinen Brennofen weder zu vergrössern noch zu vervielfältigen.

Das Datum vom 7. November 1822 trägt die Ministerialentscheidung, die dem jungen Carl Magnus die so hart erkämpfte Konzession erteilte. Und zwar ohne ausdrückliche Einschränkung. Die Bresche für das Werden und Wachsen der bayerischen Porzellanindustrie war geschlagen.

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