Weitere Ansprüche Höhns
Mit der Abfindung Höhns für sein Ausscheiden aus der Gesellschaft glaubten die Brüder Metzler jenen nun los zu sein. Darin hatten sie sich jedoch gründlich getäuscht. Denn nun belehrte sie Höhn, dass er zwar nicht mehr Sozius, aber noch zu einem Drittel Eigentümer der Fabrik nebst Walkmühle und Mühlgraben sei, und für Aufgabe dieses Eigentumsrechts natürlich besonders entschädigt werden müsse. Sie waren, wie Robert Metzler am 29.7.1875 an Hugo Ortloff nach Selb schrieb wie vom Blitz getroffen, hielten Höhns Standpunkt für ungerechtfertigt, wollten einen tüchtigen Rechtsanwalt in Jena aufsuchen, mussten sich aber überzeugen lassen, dass nichts zu machen war; sie hätten sich das bei den Verhandlungen über den Austritt Höhns überlegen sollen.
Höhn verlangte nun noch (und erhielt zugesagt, Vertrag vom 1.10.1875, gerichtlich bestätigt am 21.10.1875) weitere 10350 M in bar (1500 M davon für das Inventar gerechnet), zu zahlen mit je 350 M jährlich bis 31.7.1878, der Rest von 900 M bis 1.8.1884, ferner Bestellung einer Hypothek für diese 10350 M und Übernahme zweier bereits aufhaftender Hypothekken für 1500 Thaler Darlehen der Witwe Christiane Tuspinsky geb. Reinnitz und für 1500 Thaler Darlehen der Ehefrau Höhns. Seufzend gingen die Brüder Metzler auf alles dies ein. Anfang Oktober 1875 siedelte Ortloff nach Ilmenau über.
Aufstieg der Firma Gebr. Metzler & Orloff
Nach anfänglichen Misserfolgen durch schlechte Brände und Kundenmangel trat schon im folgenden Jahre ein Umschwung ein, und von da ab ging es mit der Fabrik unaufhaltsam aufwärts dank der persönlichen Tüchtigkeit und Rührigkeit Ortloffs, seiner kaufmännischen Erfahrung und seinem soliden Geschäftsgebahren. Die Leitung ausschliesslich in seinen Händen. Doch hatten die Brüder Metzler, jeder auf seine Weise, ebenfalls ihre Verdienste.
Übergang Grundbesitz auf die Firma 1878
In den ersten Jahren waren die Grundstücke des Betriebes: Fabrik, Mühle und Mühlgrabenanteil immer noch auf die Brüder Metzler allein und persönlich im Kataster eingetragen, nicht auf die Firma (Band 31, Blatt 717 der Grundakten von Ilmenau). Man hatte, sei es der Kosten wegen oder aus anderen Gründen die Überschreibung auf die Firma verschoben. Erst durch Vertrag vom 31.3.1878 (gerichtlich bestätigt 18.5.1878) wurde der Besitz auf die Firma übertragen (Band 34, Blatt 257 der Grundakten). Als Kaufpreis wurden 1500 M angenommen. Vorbehalten blieben:
- Hypothek für 1500 Thaler Kaufgelderrest, zediert an Frau Juliane Höhn geb. Tuscinsky, auf Fabrik und Mühle,
- Hypothek für 1500 Thaler nebst 5% Zinsen Darlehen derselben, auf die Fabrik
- Hypothek für 1500 Thaler nebst 5% Zinsen der Frau Christiane Tuscinsky geb. Reinitz, auf Mühle und Mühlgraben
- Hypothek für 10350 M nebst 5& Zinsen Kaufgelderforderung des Gustav Adolf Höhn, auf Fabrik und Mühle,
- Servität für die Besitzer des Gasthofs „Zur Tanne“ auf einem Teile des Mühlgrabenanteils.
Zu dieser Servitat ist zu bemerken: Durch Verträge vom 6.12.1874 und 11.12.1874 nebst Anhang vom 12.2.1875 zwischen den damaligen Mühlgrabeneigentümern (Gustav Adolf Höhn, Rudolf und Robert Metzler, Ilmenauer Porzellanfabrik A.G., Franz Wenzel, Henriette Heusinger, Christian Friedrich Korb) seinerseits und dem Gastgeber „Zur Tanne“, Wilhelm Höhn, andererseits war letzterem und seinen Rechtsnachfolgern im Besitze der „Tanne“ das Recht eingeräumt worden, den Mühlgraben da, wo dieser der Ilm wieder zufliesst, also zwischen der Schleusinger Strasse und dem Ilmflusse zu überwölben und auf der Überwölbung eine Wagenremise bauen zu lassen.
(Das Verhältnis sollte gekündigt werden können mit halbjähriger Kündigungsfrist, aber nur von amtlichen Mühlgrabeneigentümern; Wilhelm Höhn bzw. seine Rechtsnachfolger sollten dann den Oberbau, die Remise, abbrechen dürfen, das Gewölbe aber stehen lassen müssen.) Anderseits haben die Mühlgrabenbesitzer nach einer Urkunde vom 27.1.1898 das Recht, zwecks Reinigung und Ausbesserung des Mühlgrabenbettes, zwecks sonstiger Besichtigung, Fischerei oder zu irgendeinem anderen Zwecke üer das Grundstück Nr. 290 (1898 dem Besitzer des Gasthofs „Zur Tanne“, Max Berlet, gehörig) zu gehen, Berlet muss seinen Zugangsweg offen halten. Die „Tanne“ ist später wiederholt in anderen Besitz übergegangen, die Servitat besteht noch.