Durch den Beschluss des Landgerichts Tirschenreuth vom 28. Juli 1846 erhielt Eichhorn die Bewilligung zur Erbauung eines zweiten Brennofens; die Regierung der Oberpfalz und von Regensburg bestätigte dieses am 14. April 1847. Gegen diese Entschliessung nahmen die Gemeinde bevollmächtigen der Stadt Tirschenreuth mit einer Eingabe von 9. April 1848 Stellung, in der sie u. a. zum Ausruck brachten:
„Daß der Beschluss des kgl. Landgerichts Tirschenreuth nicht verstanden wird, obwohl von Seite des Magistrates mit vollem Rechte dagegen appeliert wurde. Unter Hinblick, dass schon durch die Errichtung einer Porzellanfabrik der hiesigen Einwohnerschaft der grösste Schaden und Nachtheil zugeht, ist es denn freilich nicht zu verwundern, wenn durch dergleichen Geschäftserweiterungen, ohne alle Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse, der Unwille einer ganzen Stadtgemeinde herbeigeführt wird. Man hält es für Pflicht und Schuldigkeit, den Magistrat darauf aufmerksam zu machen, dass es bei den gegenwärtigen Gesinnungen und bei den aufgeregten Gemüthern der Einwohnerschaft hiesigen Stadt in dieser Beziehung nicht ohne Unruhe abgehen wird, wenn mit dem Bau eines zweiten, was um so glaubwürdiger ist, als dem Vernehmen nach auch schon bei dem kgl. Landgericht ein Drohbrief aufgefunden worden sein soll.“
Heinrich Eichhorn war Mitbesitzer der Porzellanfabrik Heinrich Eichhorn und Co. In Schney bei Lichtenfels, sodass Tirschenreuth zunächst als ein Filialbetrieb der Fabrik in Schney angesprochen werden muss. Aus einem noch vorhandenen Kassenbuch vom Jahre 1839 geht hervor, dass vom Stammhaus in Schney allmonatlich Bargeltzuschuß nach Tirschenreuth geleistet werden mußte und zwar von 250 Bayerischen Gulden an aufwärts.