Gross waren aber die Widerstände, die man der Absicht Carl Magnus im Hinblick auf einen Fabrikbau entgegensetzte. So besagt ein Auszug aus dem Staatsarchiv Bamberg: „Carl Magnus Hutschenreuther aus Wallendorf im Koburgischen und Christian Paul Äcker aus Seußen, Landgericht Wunsiedel, beantragen durch das Landgericht Selb bei der Kgl. Generalkommission des Mainkreises in Bayreuth unterm 10. September 1816 die Erteilung der erforderlichen Konzession (eines allenhöchstes Privilegiums) zur Errichtung einer „Porcelain – Fabrique“ in Hohenberg.
Sie haben sich bereit erklärt, beiderseits ein Kapital von je 5.000 fl. (Gulden) für die Fabrikanlage als solche beizusteuern. Äcker hatte wohlhabende Verwandte. Hutschenreuther, der zugleich u. M. Das Recht der Niederlassung in Bayern nachsuchte, legt einwandfreie Leumundszeugnisse bei. Die Antragsteller beabsichtigen, das zum Verkauf bestimmte, unbewohnte Schloss zu Hohenberg, genannt „Freundschaft“ zur Unterbringung ihrer Fabrik zu akquirieren“.
Das Landgericht Selb bemerkte hierzu: „Eine Vermehrung der bürgerlichen Nahrung für das noch gewerbearme Hohenberg erscheine durch die zu errichtende Fabrik gewährleistet. Einziges Hindernis liege in der Holzbeschaffung, da die benachbarten vier Hammerwerke sowie die Märkte Thiersheim und Selb gegen die Errichtung der fraglichen Fabrik kräftigst protestieren.“ Unter Beifügung der von jener Porzellanerde gefertigten Probe meinte das Landgericht Selb abschliessend, dass man die Sorge um die Holzbeschaffung den Antragstellern selbst überlassen könne. Deren Gesuch sollte aber insofern berücksichtigt werden, weil es sich dabei „nicht nur um ein wohltätiges, sondern auch um ein ausführbares Unternehmen handle.“
Carl Magnus hatte also nicht nur 5.000 Gulden flüssig gemacht, sondern auch einen Teilhaber mit gleichen Anteilen gefunden. Bei seinen weiteren Nachforschungen in Richtung Ton- und Feldspatvorkommen war Hutschenreuther trotz des Einflusses seines Schwiegervaters auf unerwartet grosse Schwierigkeiten gestossen, die ihm von den alten Eisenwerken dieser Gegend gemacht wurden. Sie befürchteten nämlich eine Beeinträchtigung ihrer Holzlieferungen.
Mit Datum vom 19. September 1816 verlangte die Generalkommission von Bayreuth den Nachweis, dass die Antragsteller „Rücksichtlich ihren Kenntnisse und Geschicklichkeiten auch die Qualifikation haben, einer Porcelain – Fabrique vorzustehen und solche zu leiten.“ Am 16. Oktober 1816 antwortete das Landgericht Selb: „Äcker sollte sich nicht mit der Fabrikation, sondern nur mit der Verwaltung abgeben.